Aktuelles

 

Steigende Kältemittelpreise zu erwarten

 

Liebe Kunden,

die drastischen Entwicklungen im Kältemittel-Markt 2017 scheinen sich auch für den Herbst fortzusetzen.
Die bereits seit Ende des vergangenen Jahres durch die Verknappung von Kältemittel im Rahmen der F-Gas Verordnung deutlich steigenden Kältemittelpreise setzen ihren Preisanstieg auch im September fort. Dies gilt für sämtliche Kältemittel, insbesondere in besonderem Ausmaß für sogenannte Hoch-GWP-Kältemittel wie R404A, aber auch für die Low GWP Kältemittel R449A, R452A, R513A.

Auch wir mussten bereits mehrmals auf diese Entwicklung reagieren. So haben wir unsere Kältemittelpreise zuletzt zum 01.09.2017 erhöht und möchten darauf hinweisen, dass weitere deutliche Preissteigerungen zu erwarten sind.
Wir reagieren auf diese Entwicklung mit verstärkten Bemühungen in alle Richtungen im Beschaffungsprozess um unsere Lieferfähigkeit weiterhin sicherzustellen. Allerdings möchten wir vorsorglich darauf hinweisen, dass es bereits jetzt zu Lieferengpässen kommen kann und wir bevorzugt bestehende Kältemittelkunden versorgen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis!

Nehmen Sie direkt hier Kontakt zu uns auf.
(Stand: September 2017)

 

R404A und R507-Verknappung

Kältemittelpreise vervielfachen sich in nur drei Monaten
Durch die F-Gase-Verordnung 517/2014 kam es zu Verknappungen der Kältemittel R404A und R507. Dies hat sehr hohe Preissteigerungen von über 400% zur Folge.
Bisher ist ein Ende dieser Entwicklung nicht in Sicht. Daher kann die künftige Verfügbarkeit nicht garantiert werden!

Die Lösung: Stellen Sie jetzt Ihre Anlagen auf Alternativkältemittel um, wie z.B. R449A.

Sie planen eine Neuanlage? Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten.
Hierfür stehen Kältemittel wie R134a und R449A zur Verfügung.

Die Vorteile des Kältemittels R449A: geringes Treibhauspotential, ozonunschädlich und bessere Energieeffizienz.

Nehmen Sie direkt hier Kontakt zu uns auf.

 

Wichtiges für die Betreiber von kältetechnischen Anlagen

 

Firmen, die folgende Tätigkeiten ausführen, benötigen ab dem 4. Juli 2009 eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 der Chemikalien – Klimaschutzverordnung durch die zuständige Behörde:

Installation, Wartung und Instandhaltung von ortsfesten Kälte – und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen einschließlich deren Kreisläufen.

Personal, das folgende Tätigkeiten an ortsfesten Klimaanlagen oder Wärmepumpen ausführt, muss über eine entsprechende Sachkundenbescheinigung (Zertifikat) verfügen:

A Dichtheitskontrolle
– Ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen, ortsfeste Wärmepumen, Kälteanlagen in
Kühl-Lkw und -anhängern, die F-Gase als Kältemittel in einer Menge von 5 Tonnen
CO2-Äquivalent oder mehr enthalten, sind von natürlichen Personen auf
Undichtigkeit zu kontrollieren (Betreiberpflicht).
– Ausnahmen „Hermetisch geschlossene Systeme“ kleiner 10 Tonnen CO2-Äquivalent
– Bis 31.12.2016 Ausnahmen in Anlehnung an VO 842/2006 (< 3 kg bzw. < 6 kg).
B Rückgewinnung
C Installation
D Instandhaltung oder Wartung.

 

Dabei gelten für die Tätigkeiten an ortsfesten Kälteanlagen und Wärmepumpen folgende Personalkategorien:

Kategorie I: alle genannten Tätigkeiten A bis D

Kategorie II: Tätigkeiten nach Buchstabe A, sofern nicht in den Kältemittelkreislauf,
der fluorierte Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.
Tätigkeiten nach den Buchstaben B, C und D, sofern sie Kälteanlagen,
Klimaanlagen und Wärmepumpen mit weniger als 3 kg fluorierten
Treibhausgasen oder hermetisch geschlossene Systeme (entsprechende
gekennzeichnet) mit weniger als 6 kg fluorierten Treibhausgasen betreffen.

Kategorie III: Tätigkeiten nach Buchstabe B in Anlagen mit weniger als 3 bzw. 6 kg
fluorierten Treibhausgasen (wie oben)

Kategorie IV: Tätigkeiten nach Buchstabe A, sofern nicht in den Kältemittelkreislauf, der
fluorierten Treibhausgase enthält, eingegriffen wird.

Vorsicht, eine Nichtbeachtung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung wird mit
Bußgeld bis zu 50.000 € geandet!

 

Wir sind zertifizierter Betrieb nach § 6, Abs. 1, Chem.VO, zertifiziert nach Kategorie 1.

Kontaktieren Sie uns!